Voraussetzungen des Absehens von der Verhängung eines Fahrverbots in Fällen des § 24a StVG
OLG Bamberg, Beschluss vom 02.07.2018 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 754/18
DRsp Nr. 2018/9971
Voraussetzungen des Absehens von der Verhängung eines Fahrverbots in Fällen des § 24aStVG
1. Den Gerichten ist in den Fällen des § 24aStVG bei der Entscheidung darüber, ob von einem Fahrverbot im Einzelfall ausnahmsweise abgesehen oder seine Dauer abgekürzt werden kann, ein geringerer Ermessensspielraum als in den Fällen nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2BKatV eingeräumt. Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit der in Rede stehenden Bußgeldtatbestände versteht sich die grundsätzliche Angemessenheit des Fahrverbots und seiner vorgesehenen Regeldauer von selbst (u.a. Anschluss an OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11. April 2002, Ss (B) 13/02 = VRS 102 [2002], 458 = BA 41 [2004], 173; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Oktober 2012, 3 Ss OWi 1374/12 = BA 50 [2013], 27 = OLGSt StVG § 25 Nr 53 und 20. August 2008, 3 Ss OWi 966/08 = BA 45 [2008], 394 = DAR 2009, 39 = OLGSt StVG § 25 Nr 43).
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