Das AG hat gegen den Betr. im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 400 € festgesetzt. Seine infolge wirksamer Einspruchsbeschränkung nur noch den Rechtsfolgenausspruch betreffende Rechtsbeschwerde hat der Betr. mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss "im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben" mit Schriftsatz seiner Verteidigerin vom 16.01.2013 wie folgt begründet: . Das Rechtsmittel blieb ohne Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|