I. Die Berufung des Klägers gegen das am 7.12.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.000 € festgesetzt.
Der Kläger verlangt von der Beklagten eine Vollkaskoentschädigung für ein angeblich am 19./20.10.2014 gestohlenes Motorrad der Marke Ducati.
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