VGH Hessen, vom 07.03.1989 - Aktenzeichen 2 UE 3 19/84
DRsp Nr. 1992/10531
Reichweite der Ermächtigung zu Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen gem. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Abgrenzung zur Ermächtigung in Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 (städtebauliche Gesichtspunkte).