VGH Bayern - Urteil vom 08.11.1993 (11 B 93.2660) - DRsp Nr. 1994/13901
VGH Bayern, Urteil vom 08.11.1993 - Aktenzeichen 11 B 93.2660
DRsp Nr. 1994/13901
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörde bei mehr als fünfzigjährigen Bewerbern um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen ein fachärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung nicht ausreichen läßt, sondern das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch - psychologischen Untersuchungsanstalt verlangt.