VGH Bayern - Beschluß vom 26.10.1993 (11 B 93.2723) - DRsp Nr. 1994/13902
VGH Bayern, Beschluß vom 26.10.1993 - Aktenzeichen 11 B 93.2723
DRsp Nr. 1994/13902
Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, ist in gleicher Weise wie bei der Entziehung einer inländischen Fahrerlaubnis die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich. Auf einen späteren Zeitpunkt bezogen, könnte eine neuerliche Begutachtung nur in einem neuen Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden.