I.Die Beschwerde des Antragstellers richtet sich gegen den vom Verwaltungsgericht A. in dessen Beschluß bestätigten Sofortvollzug des Bescheids des Landratsamts M., mit dem ihm die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen, soweit er sie besaß, wegen Drogenmißbrauchs entzogen worden ist.
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