VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 09.04.1991 (10 S 407/91) - DRsp Nr. 1994/13996
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.1991 - Aktenzeichen 10 S 407/91
DRsp Nr. 1994/13996
Das Überfahren des Rotlichts einer Verkehrsampel ist auch dann, wenn diese die Durchfahrt an einer Baustelle regeln soll, regelmäßig eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften, die ohne Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Grundlage einer Fahrtenbuchauflage gemacht werden kann (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 16.10.1980 - 10 S 1649/80 -, NJW 1981, 1004, zur Fußgängerampel).