VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 08.10.1991 (10 S 2069/91) - DRsp Nr. 1994/13992
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.10.1991 - Aktenzeichen 10 S 2069/91
DRsp Nr. 1994/13992
Ein Kraftfahrer, dem nach vorangegangener Fahrerlaubnisentziehung die Fahrerlaubnis der Klasse 3 wiedererteilt worden ist, hat nicht deshalb, weil die entzogene Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis der Klasse 1 b (Leichtkrafträder) mitumfaßte, ohne weiteres einen Anspruch darauf, daß ihm die Fahrerlaubnis der Klasse 1b ohne Fahrerlaubnisprüfung erteilt wird.