VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 02.10.1997 (10 S 3100/96) - DRsp Nr. 1998/18144
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.10.1997 - Aktenzeichen 10 S 3100/96
DRsp Nr. 1998/18144
Die rechtliche Beurteilung der Eignung des Inhabers einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gem. §§ 4 Abs. 1StVG, 15b Abs. 1StVZO ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde; das von ihr gem. § 15b Abs. 2StVZO angeforderte Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle liefert für diese behördliche Entscheidung die fachliche Grundlage in Gestalt der Aussage, ob medizinische oder Verhaltens- bzw. Persönlichkeitsmängel eine ungünstige Prognose für das Verkehrsverhalten begründen.