VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 22.02.1979 (X 223/79) - DRsp Nr. 1994/14007
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.02.1979 - Aktenzeichen X 223/79
DRsp Nr. 1994/14007
Besteht ein Kraftfahrer mit langjähriger unfallfreier Fahrpraxis eine von der Behörde angeordnete theoretische Fahrprüfung nicht, so läßt sich allein daraus noch nicht der - die sofortige Vollziehung einer daraufhin verfügten Fahrerlaubnisentziehung rechtfertigende - dringende Verdacht herleiten, der Betroffene sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, falls bei der Prüfung keine nennenswerten Kenntnislücken zutage getreten sind, die für die Verkehrssicherheit von Belang sind.