VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 09.04.1991 (10 S 745/91) - DRsp Nr. 1992/10580
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 09.04.1991 - Aktenzeichen 10 S 745/91
DRsp Nr. 1992/10580
»Ein gefährlicher Verstoß gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs, der zur Grundlage einer Fahrtenbuchauflage gemacht werden kann, liegt auch dann vor, wenn eine aus Lärmschutzgründen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung erheblich überschritten wird.«