VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 01.03.1993 (10 S 67/93) - DRsp Nr. 1994/13981
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 01.03.1993 - Aktenzeichen 10 S 67/93
DRsp Nr. 1994/13981
Die im Widerspruchsverfahren erstmals erklärte Bereitschaft eines Kraftfahrers, dem die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines zu Recht von der Behörde geforderten Eignungsgutachtens entzogen wurde, sich nunmehr der Begutachtung zu unterziehen, rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Annahme, der Betroffene sei wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen; dazu bedarf es vielmehr regelmäßig der Vorlage eines positiven Gutachtens.