VG Saarland - Beschluß vom 09.04.1996
5 F 13/96
Normen:
StVG § 4 ; StVZO § 15b; VwGO § 80 ;
Fundstellen:
ZfS 1996, 278

VG Saarland - Beschluß vom 09.04.1996 (5 F 13/96) - DRsp Nr. 1996/29983

VG Saarland, Beschluß vom 09.04.1996 - Aktenzeichen 5 F 13/96

DRsp Nr. 1996/29983

Ist in einem medizinisch-psychologischen Gutachten ausgeführt, daß die Belassung der FE nach Vorlage einer Bescheinigung über die Kursteilnahme an einer Nachschulung befürwortet werden kann, sofern nicht in der Zwischenzeit neue Verhaltensweisen bekannt geworden sind, die zu weiteren Bedenken Anlaß geben und sind zwischenzeitlich erneut Verkehrsverstöße (Geschwindigkeitsüberschreitungen) begangen worden, so besteht Anlaß daran zu zweifeln, ob der Eignungsmangel allein durch die regelmäßige Teilnahme an einem Nachschulungskurs behoben werden kann. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nur ausnahmsweise dazu führen, daß einem im Zeitpunkt der Begutachtung ungeeigneten Kraftfahrer die FE zu belassen ist (wie HessVGH, ZfS 1993, 359).

Normenkette:

StVG § 4 ; StVZO § 15b; VwGO § 80 ;
Fundstellen
ZfS 1996, 278