VG Meiningen - Beschluß vom 30.06.1994 (ZE 311/94) - DRsp Nr. 1995/9946
VG Meiningen, Beschluß vom 30.06.1994 - Aktenzeichen ZE 311/94
DRsp Nr. 1995/9946
Trotz hoher Punktezahl im Verkehrszentralregister (hier: 33 Punkte) ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Fahrerlaubnsentziehungsbescheid wiederherzustellen, wenn dieser Bescheid jede inhaltliche Auseinandersetzung mit der (günstigen) Prognose eines von der Behörde angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachtens vermissen läßt.