VG Koblenz - Beschluß vom 17.07.1991 (3 L 2046/91.KO) - DRsp Nr. 1994/16054
VG Koblenz, Beschluß vom 17.07.1991 - Aktenzeichen 3 L 2046/91.KO
DRsp Nr. 1994/16054
Rallye-Veranstaltungen finden trotz des gestiegenen Umweltbewußtseins immer noch in breiten Teilen der Bevölkerung Zustimmung, so daß es nicht zu beanstanden ist, wenn derartige Veranstaltungen erlaubt werden, wenn die Lärmbelästigungen nur kurzfristig auf die Anlieger einwirken und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach sich ziehen.