VG Hamburg - Beschluß vom 27.03.1997 (12 VG 960/97) - DRsp Nr. 1998/18320
VG Hamburg, Beschluß vom 27.03.1997 - Aktenzeichen 12 VG 960/97
DRsp Nr. 1998/18320
1. Die persönliche Zuverlässigkeit i. S. d. § 15e Abs. 1 S. 1 Nr. 2StVZO ist ein von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges Erfordernis eigener Art. Sie ist eine Charaktereigenschaft, die sich in dauernder Haltung äußert und gewissenhafte und pünktliche Erfüllung der aus der Fahrgastbeförderung erwachsenden Pflichten voraussetzt. 2. Für die vorläufige Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besteht ein Anordnungsgrund, wenn der Betroffene den Lebensunterhalt seit Jahren ausschließlich aus der Beförderung von Fahrgästen bestreitet.