Der AntrSt. erhielt im Jahre 1977 vom Volkspolizei-Kreisamt Havelberg (DDR) die Fahrerlaubnis der Klasse 4. 1978 verlegte der AntrSt. seinen Wohnsitz in den Main-Kinzig-Kreis. Am 15.2.1978 erhielt der AntrSt. vom Landrat des Main-Kinzig-Kreises eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 durch »Umschreibung« der DDR- Fahrerlaubnis gemäß §
Durch rechtskräftigen Strafbefehl des AG Hanau vom 25.4.1979 wurde dem AntrSt. die ihm am 15.2.1978 erteilte Fahrerlaubnis entzogen. In der Folgezeit bemühte sich der AntrSt. vergeblich um Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Sein Antrag wurde durch Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidenten abgelehnt.
Am 16.10.1990 stellte der Landrat des Landkreises Halberstadt einen neuen Führerschein aus. Der AntrSt. hatte dies unter Vorlage einer Wohnsitzbescheinigung für Halberstadt mit der Begründung beantragt, der alte DDR-Führerschein sei unleserlich geworden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|