Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑
Hinsichtlich der hilfsweise erhobenen Stufenklage wird die Berufung insgesamt zurückgewiesen, soweit der Kläger Ansprüche auf einen Rückkaufswert ohne Verrechnung von Abschlusskosten sowie auf einen Mindestrückkaufswert verfolgt. Sie wird ferner insgesamt zurückgewiesen, soweit der Kläger Ansprüche auf Rückerstattung zu Unrecht erhobener Stornoabzüge in Bezug auf die Verträge mit den Versicherungsnummern 2-YY 9xx40xx und 4-YY 9xx40xx verfolgt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|