Verstoß gegen die Vorschriften des PBefG durch die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen von Deutschland nach Serbien
OLG Bamberg, Urteil vom 07.08.2008 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 961/08
DRsp Nr. 2009/24699
Verstoß gegen die Vorschriften des PBefG durch die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen von Deutschland nach Serbien
Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen von Deutschland nach Serbien ohne die erforderliche Erlaubnis erfüllt hinsichtlich der im Inland zurückgelegten Teilstrecken den Tatbestand des § 61 I Nr. 1 i.V.m. §§ 2 I Nr. 3, 42, 52 PBefG, wenn eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung mit bestimmten Haltestellen, an denen Fahrgäste aus- und einsteigen, vorliegt.