Versicherungsschutz bei Fahrten mit einem vorübergehend stillgelegten Fahrzeug
BGH, Urteil vom 22.01.1976 - Aktenzeichen IV ZR 83/74
DRsp Nr. 1994/5475
Versicherungsschutz bei Fahrten mit einem vorübergehend stillgelegten Fahrzeug
1. Für Fahrten zum Zweck der Instandsetzung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeugs vor seiner Wiederzulassung kann Versicherungsschutz bestehen. 2. Eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Fahrers bei einer derartigen Fahrt schließt den Versicherungsschutz nicht aus.