LG Düsseldorf, vom 09.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 319/10
OLG Düsseldorf, vom 12.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen I-4 U 149/11
Versicherungsrechtliche Einordnung des geschädigten Versicherungsnehmers in Innenhaftungsfällen einer Directors & Officers Versicherung (D&O-Versicherung); Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Versicherungsschutz; Bedingungsgemäße Inanspruchnahme des Versicherten im Sinne des claims-made-Prinzips; Inanspruchnahme der Versicherung aus abgetretenem Deckungsanspruch des geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes auf Zahlung eines zu verzinsenden Euro-Betrages
BGH, Urteil vom 13.04.2016 - Aktenzeichen IV ZR 304/13
DRsp Nr. 2016/8355
Versicherungsrechtliche Einordnung des geschädigten Versicherungsnehmers in Innenhaftungsfällen einer Directors & Officers Versicherung (D&O-Versicherung); Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Versicherungsschutz; Bedingungsgemäße Inanspruchnahme des Versicherten im Sinne des claims-made-Prinzips; Inanspruchnahme der Versicherung aus abgetretenem Deckungsanspruch des geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes auf Zahlung eines zu verzinsenden Euro-Betrages
AVB D&O-Versicherung (hier Nr. 1.1.1 OLA 2008)1. In Innenhaftungsfällen der D&O-Versicherung gilt auch der geschädigte Versicherungsnehmer oder sein in den Versicherungsschutz einbezogenes Tochterunternehmen als Dritter im Sinne von § 108 Abs. 2VVG.2. Mit der Erwägung, der Geschädigte beabsichtige in Wahrheit nicht, den Versicherten wegen des gegen ihn erhobenen Schadensersatzanspruchs persönlich haftbar zu machen und wolle insbesondere nicht Zugriff auf dessen persönliches Vermögen nehmen sondern lediglich den Versicherungsfall auslösen, weshalb die Inanspruchnahme nicht ernstlich sei, kann eine bedingungsgemäße Inanspruchnahme des Versicherten im Sinne des claims-made-Prinzips nicht verneint werden.
Tenor
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