Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
BGH, Urteil vom 11.03.1976 - Aktenzeichen III ZR 113/74
DRsp Nr. 1994/5468
Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
Das Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten steht nach dem im § 232 Abs. 2ZPO normierten Rechtsgedanken dem persönlichen Verschulden des Berechtigten an der Versäumung der Frist zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruch auch § 10StrEG gleich.