Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der im Jahr 1934 geborene Kläger begehrt die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, L und T.
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