Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 27. September 2019 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 60.140,75 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt von dem beklagten Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Herausgabe von Nutzungen aus einem kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrag mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
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