Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
BFH, Urteil vom 11.03.1992 - Aktenzeichen X R 141/88
DRsp Nr. 1996/11337
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
»Wird Vermögen (hier: Einzelhandelsgeschäft und privater Grundbesitz) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u.a. gegen eine lebenslängliche Geldrente übertragen, ist deren Höhe auch dann, wenn eine ausdrückliche Änderungsklausel fehlt, regelmäßig abänderbar (Anschluß an BFH-Beschluß vom 15.7.1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).«
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1, § 12 Nr. 2 ;
Gründe:
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