Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 5. Dezember 2018 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der fahrlässigen Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässigem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr schuldig ist.
2.Die weiter gehenden Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten sowie die Revision des Nebenklägers werden verworfen.
3.Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft sowie die dem Angeklagten hierdurch und durch die Revision des Nebenklägers entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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