Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. §§ 313a Abs. 1 Satz 1, 543, 544 ZPO, §
Die Berufung ist frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 517, 519, 520 ZPO). Auch den Anforderungen an die Darlegung der Berufungsgründe wurde genügt, §§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3, 513 Abs. 1, 546, 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Das Rechtsmittel ist damit zulässig.
Die Berufung der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg.
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