Der Kläger stürzte am 10.09.1989 auf dem Anwesen der Beklagten und erlitt dabei u.a. eine Querschnittslähmung. Der Kläger begehrt mit seiner Klage Schmerzensgeld sowie Feststellung, dass ihm aller materielle Schaden sowie künftiger immaterieller Schaden zu ersetzen ist.
Der Kläger ist 46 Jahre alt, verheiratet und von Beruf Lehrer (Grund- und Hauptschule). Er war - zum Unfallzeitpunkt - Vorsitzender des Mineralienvereins N. e.V.
Die Beklagte ist Eigentümerin eines früheren Bauernhofes, der abseits der Straße liegt. Sie hatte die Tenne ihres Anwesens, die Wiese beim Haus und das WC schon öfters unentgeltlich dem Mineralienverein N. für dessen Sommerfest zur Verfügung gestellt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|