Verkehrssicherungspflicht für glatten abschüssigen Fußweg
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.01.1997 - Aktenzeichen 1 U 75/95
DRsp Nr. 1999/10253
Verkehrssicherungspflicht für glatten abschüssigen Fußweg
Grenzen für erforderliche Maßnahmen des Straßenverkehrssicherungspflichtigen zum Schutz der Fußgänger vor Gefahren auf einem glatten abschüssigen Fußweg.