Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 31.08.2011, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500,00 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 9.1.2009 sowie 292,87 € zu bezahlen.
2. 3. II. III. IV. V.
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