Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Luftraum über der Straße hineinragender Baumäste
OLG Naumburg, Urteil vom 05.02.1997 - Aktenzeichen 5 U 235/96
DRsp Nr. 1998/18103
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Luftraum über der Straße hineinragender Baumäste
1. Eine Gemeinde muss zumindest vor in den Luftraum über der Fahrbahn ragenden Ästen eines alten Baumbestandes warnen, wenn es sie schon wegen der geringen Verkehrsbedeutung der Straße nicht beseitigt.2. Kommt es zu einer Kollision eines LKW mit einem 3,60 m hohen Aufbau mit in die Fahrbahn hineinragenden Ästen, so trifft den LKW-Fahrer ein Mitverschulden von 1/3.3. Kosten für die An- und Abmeldung des verunfallten Fahrzeuges sowie für die Beschaffung neuer Kennzeichen sind pauschal mit 140 DM anzusetzen.