OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995 - Aktenzeichen 18 U 172/94
DRsp Nr. 1995/5657
Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen
»1. Eine Gemeinde ist grundsätzlich berechtigt, Betonpoller auf Gehwegen aufzustellen und damit die Bewegungsfreiheit von Fußgängern zu beschränken. Dies begründet auch keinen Verstoß gegen § 32 Abs. 1 S. 2 StVO (entgegen 0LG Frankfurt VersR, 91, 1385).2. Ausleuchtung der Gehwege muß nicht so vorgenommen werden, daß trotz geparkter Fahrzeuge keine dunklen Stellen mehr verbleiben.«