Verfassungsrechtliche Anforderungen an Verfahren des Eilrechtsschutzes im Strafvollzug
BVerfG, Beschluß vom 16.08.1994 - Aktenzeichen 2 BvR 2171/93
DRsp Nr. 1996/21285
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Verfahren des Eilrechtsschutzes im Strafvollzug
Die Nichtbescheidung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gem. § 114 Abs. 2 S. 2 StVollzG kann den Gefangenen nur dann in seinem Recht aus Art. 19 Abs. 4GG verletzen, wenn dargetan ist, daß die Entscheidung notwendig ist, um drohende Nachteile rechtzeitig zu verhindern.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen des Art. 19 Abs. 4GG vor allem im Verfahren des Einzelrechtsschutzes gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG.
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