Die Betroffene befuhr am 14.7.2001 um 22.40 Uhr mit ihrem Pkw die B 13 in O. An der Kreuzung mit der K-straße missachtete sie das für sie geltende Rotlicht und stieß im Kreuzungsbereich mit dem Fahrzeug des Zeugen R.-W., der seinerseits bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren war, zusammen. Bei dem Unfall wurde die Betroffene verletzt. An dem Fahrzeug des Zeugen R.-W. entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 50000 DM.
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