Auf die Berufungen der Parteien und der Streithelferin wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 16.08.2010 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land ...[A] 146.113,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 129.003,58 EUR seit dem 20.02.2003, aus weiteren 10.776,08 EUR seit dem 1.06.2003 und aus weiteren 6.333,87 EUR seit dem 7.12.2007 zu zahlen.
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