Die Berufungen des Klägers und des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20.02.2020, Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6 zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses aufgrund einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten sein Ende gefunden hat, oder aber nicht, sowie über Zahlungsansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten und schließlich darüber, ob ein Vollzeitarbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht.
1. 2. 3. 1. 2. 3. 1. 2.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|