1. Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch insoweit aufgehoben, als der Angeklagten für die Dauer von 1 Monat verboten wurde, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.
Mit Urteil vom 10.01.2013 hat das Amtsgericht Biedenkopf die Angeklagte der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Es hat die Angeklagte deswegen verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,-- Euro vorbehalten. Zudem hat es der Angeklagten für die Dauer von 1 Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Nur gegen die Anordnung des Fahrverbotes richtet sich die zu Gunsten der Angeklagten eingelegte Sprungrevision der Staatsanwaltschaft, die mit der Sachrüge zum Erfolg führt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|