Unzulässiges Parken von Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger
BayObLG, Beschluß vom 10.07.1997 - Aktenzeichen 1 ObOWi 259/97
DRsp Nr. 1997/5771
Unzulässiges Parken von Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger
»Kraftfahrzeuge im Sinne des § 12 Abs. 3 a Satz 1 StVO sind auch Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7, 5 t; auf deren Leergewicht kommt es nicht an.«