Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt setzte gegen den Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 19.2.1996 eine Geldbuße von 200 DM fest und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, am 19.10.1995 um 14.59 Uhr mit seinem Pkw auf der M.-Straße innerhalb der geschlossenen Ortschaft H. die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aus Unachtsamkeit um 39 km/h überschritten zu haben.
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