Unzulässige Feststellung von Parkverstößen durch Private auch bei Auswertung und Ahndung durch Gemeinde
BayObLG, Beschluß vom 11.07.1997 - Aktenzeichen 1 ObOWi 282/97
DRsp Nr. 1997/5770
Unzulässige Feststellung von Parkverstößen durch Private auch bei Auswertung und Ahndung durch Gemeinde
»Die Feststellung von Parkverstößen durch private Firmen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Ermittlung und Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten ist derzeit mangels einer gesetzlichen Ermächtigung auch dann unzulässig, wenn die zuständige Gemeinde die Auswertung der festgestellten Parkverstöße und den Erlaß des Bußgeldbescheids vornimmt (Fortführung der Rechtsprechung im Beschluß vom 5.3.1997 - 1 ObOWi 785/96 = DAR 1997, 206).«