Die Berufung des Klägers gegen das am 28.11.2017 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger ist Zahnarzt. Die Beklagte ist ein privater Krankenversicherer.
1. 2.
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