Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 28. November 2018
a)im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der sexuellen Nötigung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig ist, und
b)im Strafausspruch dahin ergänzt, dass die Höhe der Tagessätze für die allein verbleibende Einzelgeldstrafe von 50 Tagessätzen auf einen Euro festgesetzt wird.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3.Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin im Revisionsverfahren.
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