Hinweis:
Die Ersatzfähigkeit der Kosten für behindertengerechten Umbau eines Hauses des unfallbedingt Verletzten bejaht auch OLG Frankfurt/M. (Urteil - 13 U 291/87 - 22.2.1989, in DRsp I(123)338b = NJW-RR 1991, 419 = VersR 1990, 912). An entsprechenden Kosten hatte sich auch der im Urteil des OLG Köln unter ES Kfz-Schaden K-1/8 erwähnte Haftpflichtversicherer beteiligt; vgl. auch OLG Düsseldorf unter ES Kfz-Schaden K-1/11 (rollstuhlgerechter Wohnungsumbau).
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