Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch
BGH, Urteil vom 15.07.1997 - Aktenzeichen VI ZR 142/95
DRsp Nr. 1997/6539
Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch
»a) Macht der Kläger mit beziffertem Zahlungsantrag einen Schadensersatzanspruch aus bestimmten Schadensposten geltend, so steht die Rechtskraft eines der Klage stattgebenden Urteils der Nachforderung weiterer Beträge aus denselben Schadensposten in einem späteren Rechtsstreit auch dann nicht entgegen, wenn sich der Kläger im Erstprozeß weiter gehende Ansprüche nicht vorbehalten hatte (im Anschluß an BGH, Urt. v. 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - ZIP 1997, 1042). b) Wird ein beziffert geltend gemachter Schadensbetrag im Laufe des Rechtsstreits vom Kläger reduziert, so sind an die Feststellung eines hierin liegenden Verzichtswillens des Klägers bezüglich weitergehender Ersatzansprüche und an die Annahme eines insoweit stillschweigend geschlossenen Erlaßvertrages strenge Anforderungen zu stellen.«