1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 22.02.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.050,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.10.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 546,69 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.01.2017 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
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