Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. August 2007 - 9 O 99/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg.
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