Überholen ohne Einschalten des linken Fahrtrichtungsanzeigers
BayObLG, Beschluß vom 28.01.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 355/85
DRsp Nr. 1998/9499
Überholen ohne Einschalten des linken Fahrtrichtungsanzeigers
Ist an dem vorausfahrenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger nicht eingeschaltet, ist das Überholen nicht schon deshalb unzulässig, weil sich dieses Fahrzeug einem noch langsameren Vordermann nähert.