Die Berufung des Klägers gegen das am 04.01.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden - Aktenzeichen
Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Nebenintervention hat der Kläger zu tragen.
Das angefochtene und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem vorliegenden Urteil kann der Kläger abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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