I.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten in dem angefochtenen Urteil wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 EURO verurteilt. Gleichzeitig hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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